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Straßenbenutzung und -markierungen


Straßenbenutzung

Aufgabe als Mitfahrer

Augen auf
Solltest du eine Landstraße mit Seitenstreifen sichten zücke schnell das Handy und schicke uns das Foto. 

Sicher unterwegs auf der richtigen Spur

Verantwortung beginnt mit Regelkenntnis

Im Straßenverkehr ist nicht nur das Fahren selbst entscheidend – auch die richtige Nutzung der Straße, der Fahrstreifen und des Seitenstreifens trägt maßgeblich zur Sicherheit bei. Wer die Vorschriften kennt und umsichtig handelt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Grundsätzlich ist es beim Fahren egal wie die Straßenteile- und -markierungen heißen, aber um die Theorieprüfungsfragen zu beantworten solltest du dir die Begriffe merken.


Der rechte Seitenstreifen – Was ist erlaubt?

Der rechte Seitenstreifen auf Landstraßen (!) ist kein regulärer Fahrstreifen, sondern dient in bestimmten Situationen der Sicherheit und Entlastung des Verkehrsflusses.

Zulässige Nutzung:

Tipp: Das Kleinkraftrad fährt 45 km/h und gehört daher nicht auf den Seitenstreifen!


Richtiges Verhalten beim Fahrstreifenwechsel

Manchmal bist du versehentlich auf dem falschen Fahrstreifen – etwa links, obwohl du rechts abbiegen wolltest.

Was tun?

Richtig: Sicherheit geht vor – auch wenn du einen Umweg fahren musst.
💡 Tipp: Vorausschauende Fahrstreifenwahl spart nicht nur Zeit, sondern auch Stress. Achte bei den Prüfungsfragen auf die Markierung. Durchgezogen bedeutet: Nicht mehr wechseln. Gestrichelt bedeutet: wenn ohne Gefährdung möglich darfst du noch wechseln.


Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

Aufgabe als Mitfahrer

Richtig oder falsch
Beobachte andere Fahrzeugführer wenn ein Fahrstreifen endet. Fahren sie bis zum Ende und wechseln erst dann? Wird das Reißverschlussverfahren angewendet. Wenn sie früher wechseln: Mit welcher Begründung? Wissen sie, dass es vorgeschrieben ist bis zum Ende zu fahren und warum das so ist?


Aufgabe für die Kurswoche

Fahrstreifenwechsel
Schreibt alle Schritte für den Fahrstreifenwechsel auf einzelne Karten. Mischt diese verdeckt durch. Danach dreht sie wieder um und bringt sie möglichst schnell in die richtige Reihenfolge.

Sicher wechseln, richtig fahren

Warum ist die richtige Nutzung von Fahrstreifen so wichtig?

Ob auf der Autobahn, in Tunneln oder an Kreuzungen – die korrekte Benutzung von Fahrstreifen sorgt für Sicherheit, Klarheit und einen flüssigen Verkehrsfluss. Wer frühzeitig plant, aufmerksam bleibt und sich an die Regeln hält, kann viele Gefahren vermeiden und entspannt ans Ziel kommen.


🚘 Fahrstreifenwechsel – So geht’s sicher

Ein Spurwechsel darf nur erfolgen, wenn keine Gefahr besteht. Er sollte ruhig, geplant und ohne Hektik ablaufen.

✅ Schritt-für-Schritt zum sicheren Spurwechsel:

  1. Beobachten
    Rückspiegel, Seitenspiegel: Ist der andere Fahrstreifen frei? Evtl. auch Gegenverkehr.

  2. Anpassen
    Geschwindigkeit anpassen. Dafür benötigst du natürlich vorne genug Platz, aber du kannst leichter die Spur wechseln, wenn du die selbe Geschwindigkeit hast wie die Fahrzeuge auf deren Spur du fahren möchtest.
  3. Ankündigen
    Blinker rechtzeitig setzen – so wissen andere, was du vorhast.

  4. Toten Winkel absichern
    Schulterblick und danach immer mal wieder in den Spiegel schauen.
  5. Anpassen
    Sanft den Fahrstreifen wechseln – ohne abruptes Lenken oder Bremsen.

❗ Vermeide Spurwechsel in:


🚧 Tunnelfahrten – Regeln mit Gegenverkehr

In Tunneln gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen:

📌 Tipp: Informiere dich vorab über Notrufbuchten und Fluchtwege im Tunnel – im Ernstfall zählt jede Sekunde.

Sollte es im Tunnel zu einem Feuer kommen so gilt:


🛑 Reißverschlussverfahren – Richtig einfädeln

Wenn ein Fahrstreifen endet, kommt das Reißverschlussverfahren zum Einsatz. Es sorgt für einen reibungslosen Übergang, auch bei dichtem Verkehr.

So funktioniert’s:

  1. Fahrzeuge auf dem endenden Fahrstreifen
    ➤ bis zur Verengung vorfahren. 

  2. Fahrzeuge auf dem durchgehenden Fahrstreifen
    ➤ lassen jeweils ein Fahrzeug einfädeln.

Häufige Fehler vermeiden:


🔁 Spurwahl an Kreuzungen

Beim Abbiegen an Kreuzungen ist eine frühe und klare Fahrstreifenwahl entscheidend.

Richtiges Verhalten:


👀 Aus der Praxis

„Einer meiner Fahrschüler wollte zu früh auf der Autobahn die Spur wechseln – ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. Durch rechtzeitiges Eingreifen konnten wir die Situation entschärfen. Die Lektion war klar: Ein sicherer Spurwechsel braucht immer Überblick und Geduld.“ Fahre hier zur Not lieber am Ende über die Fahrstreifenbegrenzung. Die tut nicht weh, das andere Fahrzeug aber schon!


📌 Zusammenfassung

💡 Merke: Wer den Überblick behält und Fahrstreifen bewusst nutzt, fährt sicherer – und entspannter.

Verhalten an Fußgängerüberwegen und gegenüber Fußgängern

Aufgabe als Fußgänger

Blickkontakt
Dieses Mal übst du als Fußgänger. Wenn du dich einem Zebrastreifen näherst versuche Blickkontakt zu den Autofahrern aufzunehmen. Wie schnell nähern sie sich? Wer hält an und wer nicht? Woran könnte es liegen, dass Autofahrer anhalten oder nicht? Welches Verhalten wünschst du dir als Fußgänger von den Autofahrern?


Aufgabe für die Kurswoche

Beschildern
Klebt einen Fußgängerüberweg auf den Boden in der Fahrschule und beschildert diesen korrekt. Nun ergänzt gerne noch die Regeln, die in dem Bereich davor und dahinter gelten.

🚸 Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)

Fußgängerüberwege – auch Zebrastreifen genannt – dienen der sicheren Querung der Fahrbahn und sind durch § 26 StVO gesetzlich geregelt. Hier gilt: Fußgänger haben Vorrang – und von dir als Fahrer wird besondere Rücksichtnahme erwartet.


🔍 Was ist am Zebrastreifen verboten?


🚦 Richtiges Verhalten beim Annähern

✅ Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren
Bremsbereit bleiben
Anhalten, wenn Fußgänger den Zebrastreifen offensichtlich benutzen möchten
Blickkontakt suchen – besonders bei Kindern, älteren Menschen oder Personen mit Behinderung


🧍‍♂️ Wer hat Vorrang?


⚠ Häufige Fehler – und ihre Folgen

Fehler Folge
Nicht anhalten bei querendem Fußgänger Bußgeld bis 100 €, 1 Punkt
Überholen vor dem Überweg Bußgeld & hohes Unfallrisiko
Zu schnell heranfahren Reaktionszeit zu kurz – Gefahr für Fußgänger

✅ Checkliste: Richtiges Verhalten am Zebrastreifen

Frühzeitig abbremsen
Blickkontakt mit Fußgängern suchen
Niemals überholen, wenn jemand wartet oder hält
Keine Sicht verdecken – nicht zu dicht auffahren
Nicht auf dem Überweg warten, halten oder parken (halten und parken ist 5m davor verboten)


🧠 Merke:

Fußgängerüberwege sind Schutzräume.
Dein Fahrverhalten entscheidet über ihre Sicherheit.
Vorausschauend und defensiv fahren = Unfälle vermeiden.

Markierungen

Aufgabe als Mitfahrer

Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
Fotografiere eine einseitige Fahrstreifenbegrenzung. Warum macht diese gerade hier Sinn?


Aufgabe für die Kurswoche

Rundes Puzzle
Baut aus den Einzelteilen möglichst schnell wieder einen runden Kreis. Es sind mehrere Puzzle vorhanden. Ihr könnt also auch in Teams gegeneinander spielen.

Straßenteile und daraus abgeleitete Markierungen

Straße
Als Straße wird der komplette Bereich bezeichnet

Fahrbahn
Fahrbahn ist der Bereich auf dem Fahrzeuge fahren

Fahrbahnbegrenzung
Rechts und links von der Fahrbahn. Sie verdeutlicht den Fahrbahnrand und kann auch Seitenstreifen oder Sonderwege abgrenzen.

Fahrstreifen
Hier fährt ein Fahrzeug

Fahrstreifenbegrenzung
Sie trennt die Fahrbahn des Gegenverkehrs oder mehrere Fahrstreifen derselben Richtung voneinander ab. Sie kann auch eine Doppellinie sein. Man nennt sie auch durchgezogene Linie  und sie darf nicht überfahren werden! Auf dem Fahrstreifen darfst du nur parken, wenn zwischen deinem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung mind. 3m Platz sind.

Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
Auf der einen Seite durchgezogen und die andere gestrichelt. In diesem Fall darf sie komplett aus der Richtung der gestrichelten überfahren werden und aus der der durchgezogenen nicht.

Leitlinie
Gestrichelte Linie in der Mitte, die nur der Orientierung auf deinem Fahrstreifen dient. Sie darf überfahren werden wenn du niemanden gefährdest.

Noch mehr Markierungen

Bildschirmfoto 2026-04-02 um 19.12.23.png Haltelinie. Du musst an dieser Linie anhalten.
Bildschirmfoto 2026-04-02 um 19.12.28.png Sperrfläche. Darf in keinem Fall überfahren werden.
Bildschirmfoto 2026-04-02 um 19.12.37.png Wartelinie. Wenn du verkehrsbedingt anhalten d.h. warten musst, dann wird empfohlen an dieser Linie zu warten.
Bildschirmfoto 2026-04-02 um 19.12.42.png Vorankündigungspfeil. Gleich kommt eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung. Solltest du an auf dem linken Fahrstreifen sein
Bildschirmfoto 2026-04-02 um 19.12.32.png Richtungspfeil. Zum Abbiegen ordnest du dich hier entsprechend ein. Linksabbieger dürfen rechts überholt werden. Halten und Parken ist auf Fahrstreifen mit Richtungspfeilen verboten.

Rechtsfahrgebot

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.
(3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für
1.
Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
2.
einspurige Kraftfahrzeuge,
3.
Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
4.
motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung,
5.
Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und
6.
Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.
Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 dürfen bei solchen Wetterbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder
1.
der permanent angetriebenen Achsen und
2.
der vorderen Lenkachsen
mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus
1.
vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2.
während der Fahrt
a)
einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b)
nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
(4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
(3a) Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei Fahrstreifen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert, dann dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt für Fahrbahnen, wenn insgesamt fünf Fahrstreifen für beide Richtungen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert sind, für die zwei linken, dem Gegenverkehr vorbehaltenen, und den mittleren Fahrstreifen. Wer nach links abbiegen will, darf sich bei insgesamt drei oder fünf Fahrstreifen für beide Richtungen auf dem jeweils mittleren Fahrstreifen in Fahrtrichtung einordnen.
(3b) Auf Fahrbahnen für beide Richtungen mit vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen sind die beiden in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten; sie dürfen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt auf sechsstreifigen Fahrbahnen für die drei in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen.
(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.