Fahranfänger - Maßnahmen zur Unfallsenkung Probezeit Wenn du erstmalig die Fahrerlaubnis der Klasse A1, A2,A oder B erwirbst, erhälst du als Fahranfänger die sogenannte Fahrerlaubnis auf Probe. Diese Probezeit dauert zunächst 2 Jahre und beginnt mit dem Tag der Ersterteilung der Fahrerlaubnis.  Was geschieht nach der 1. Auffälligkeit? Probezeitverlängerung auf 4 Jahre Aufbauseminar (ASF) wird angeordnet. Nimmst Du nicht teil, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen Wie läuft ein ASF ab? Fähigkeiten der Teilnehmer im Straßenverkehr sollen verbessert werden in den Bereichen: Fahrzeugbeherrschung, Regelkenntnis, Gefahrenwahrnehmung Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten,Verantwortungs-, Risikobewusstsein, Rücksichtnahme Wie wirst du auffällig Es gibt zwei Arten von Verstößen. Zu einem gibt es die sogenannten "Katalog A" Verstöße und die "Katalog B" Verstöße. Katalog A Verstöße sind die schwerwiegenden Verstöße und Katalog B sind die weniger schwerwiegenden Verstöße. Nach einem Katalog A Verstoß oder nach zwei Katalog B Verstößen, bist du verpflichtet an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen. In diesem Moment, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. Katalog A Verstöße Zu den Katalog A Verstößen, zählt u.a. Trunkenheit im Verkehr Rotlichtverstöße Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 20 km/h Gesetzlich sind alle Katalog A Verstöße in der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung.  https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html Katalog B Verstöße Zu den Katalog B Verstößen, zählt u.a. Abgefahrende Reifen Fahren mir einem unzulässig veränderten Fahrzeug Gesetzlich sind alle Katalog B Verstöße in der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung.  https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html weitere Maßnahmen, um die Unfälle von Fahranfängern zu senken : begleitetes Fahren mit 17 (BF 17) absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger  nach oben