Fahrzeugpapiere Aufgaben als Mitfahrer Daten deines Fahrzeuges Nehme dir Zulassungsbescheinigung Teil 1 eines Fahrzeuges und übertrage die Daten ins workbook. Aufgaben für die Kurswoche Alle Spiele können alleine oder auch im TEAM gegen andere Teams gespielt werden. Was steht wo Nehmt euch aus der Schublade "Rechtliches" das Spiel mit Teil 1, 2 und der Betriebsanleitung und ordnet zu wo ihr welche Angaben findet. Anschließend holt einen Fahrlehrer zur Kontrolle. Rollenspiel Spielt durch, dass ihr ein Auto kauft, dieses anschließend versichert, zulasst und am Ende damit zum TÜV geht. Welche Papiere müsst ihr mitbringen? Welche Papiere erhaltet ihr? Im workbook könnt ihr anschließend die Fragen dazu beantworten. Zulassungsbescheinigung Teil 1 Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein Dokument auf dem alle technischen Fahrzeugdaten vermerkt sind, die für eine Zulassung in Europa benötigt werden. Du erhältst ihn von der Zulassungsstelle, nachdem du dein Fahrzeug dort angemeldet hast zusammen mit den Kennzeichen. Achtung: Um einen PKW in Deutschland zulassen zu können ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Warum das so ist und welche verschiedene Versicherungen es gibt findest du  hier . Die Zulassungsbescheinigung 1 ist immer mitzuführen. Die meisten lassen sie daher im Auto liegen. Das ist auch ungefährlich, da es sich hier nicht um die Besitzurkunde handelt.   Wenn du in den Prüfungsfragen Teil 1 als Möglichkeit gegeben hast, um Daten einzutragen, dann sind diese auch dort eingetragen. Zulassungsbescheinigung Teil 2 Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird auch Besitzurkunde genannt. Aus Datenschutzgründen werden mittlerweile aber nur noch der aktuelle Besitzer und der davor eingetragen. Wenn es noch mehr Vorbesitzer gab, werden die nur noch gezählt. Außerdem gibt es weniger technische Infos und vorübergehende Stilllegungen werden nicht mehr aufgeschrieben. Da Teil 2 die Besitzurkunde ist, bleibt diese bei Leasingfahrzeugen beim Hersteller. Du hast sie also ggf. nicht und daher kannst du dir auch merken, dass wenn in den Prüfungsfraegn was eingetragen wird das niemals in Teil 2 geschieht! In der Zulassungsbescheinigung Teil II werden nachträglich keine Dinge eingetragen. Das ist immer in Teil 1 der Fall. Betriebserlaubnis Wenn du dein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen willst, brauchst du eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Grundsätzlich hat jedes Auto diese, da der Hersteller ja nicht nur eines davon herstellt. Sie kann aber erlöschen z.B. wenn du nachträglich sicherheitsrelevante Teile(z.B.Tieferlegung) veränderst.  Es gibt zwei Arten von betriebserlaubnissen: Einzelbetriebserlaubnis: Das ist im Volksmund auch als "TÜV" bekannt. Du bekommst diese Erlaubnis nur, wenn dein Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Dafür wird alle zwei Jahre der Zustand deines Fahrzeugs bewertet und alle Anbauteile und Modifikationen geprüft. Wenn der Prüfer Sicherheitsmängel findet, die für dich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährlich sein könnten, musst du diese Mängel beseitigen. Danach gibt es eine Nachprüfung und wenn alles in Ordnung ist, bekommst du die begehrte TÜV-Plakette und damit deine allgemeine Betriebserlaubnis. Typengenehmigung: Wenn ein neues Fahrzeugmodell in Serienproduktion geht, prüfen Mitarbeiter des Kraftfahrtbundesamtes, ob es allen Sicherheits- und Umweltvorgaben entspricht. Wenn das der Fall ist, darf das Auto produziert, verkauft und genutzt werden und hat seine allgemeine Betriebserlaubnis mindestens bis zur ersten TÜV-Prüfung, die nach drei Jahren fällig wird.