Zweiradspezifische Verkehrszeichen 4.2 Zweiradspezifische Verkehrszeichen Wer Motorrad fährt, muss die Verkehrsregeln nicht nur kennen, sondern  anders interpretieren als Autofahrer . Denn es gibt Verkehrszeichen, die sich direkt auf motorisierte Zweiräder beziehen oder deren Bedeutung für Motorradfahrer besonders kritisch ist. Ein Schild, das für Autofahrer eine Randnotiz ist, kann für Motorradfahrer zur Überlebensfrage werden: z. B. bei Seitenwind, Splitt oder Rutschgefahr. Und auch Durchfahrtsverbote oder Einschränkungen gelten nicht pauschal – manchmal nur für „Krafträder“, manchmal für bestimmte Klassen. Zweiradspezifische Verkehrszeichen 1. Verbot für Krafträder Zeichen 255 – Verbot für Krafträder (auch mit Beiwagen, Mofas & Mopeds) Bedeutung: Alle Krafträder (auch Roller, Leichtkrafträder, Mopeds und Motorräder mit Beiwagen) dürfen hier  nicht  einfahren. Einsatzort:  Wohngebiete, Naturschutzbereiche, Streckensperrungen wegen Lärm oder Unfällen. 2. Zusatzzeichen: „Krafträder frei“ Zeichen 1022-11 – Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei Bedeutung: Krafträder dürfen trotz Hauptverbot (z. B. Zeichen 250: „Verbot für Fahrzeuge aller Art“) die Straße benutzen. 3. Warnung vor Seitenwind Zeichen 117 – Seitenwind von rechts Bedeutung: Starke Windböen möglich – vor allem auf Brücken, Küstenstrecken, offenen Feldern. Motorräder sind besonders gefährdet. 4. Warnung vor Schleudergefahr Zeichen 114 – Schleudergefahr bei Nässe oder Verunreinigungen Bedeutung: Gefahr durch rutschige Fahrbahn, etwa durch Öl, Laub, Bitumen oder Regen. Motorradfahrer müssen besonders vorsichtig sein. 5. Zusatzzeichen: Straßenschäden Zeichen 1010-101 – „Straßenschäden“ (oft als Zusatzschild unter Warnzeichen) Bedeutung: Unregelmäßiger Straßenbelag, Schlaglöcher, Aufbrüche. Motorräder können bei falscher Linienwahl schnell instabil werden. Ergänzend wichtige, allgemeine Zeichen mit Bedeutung für Motorradfahrer: 6. Verbot für Fahrzeuge aller Art Zeichen 250 → Gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge –  außer  es ist ein Zusatzschild wie „Krafträder frei“ angebracht. 7. Verkehrsberuhigter Bereich Zeichen 325.1 → Hier dürfen Motorräder  nur Schrittgeschwindigkeit fahren . Besonders wichtig bei Lärm- oder Belästigungsbeschwerden. 1. Gefahrzeichen Bild Offizielle Bezeichnung Bedeutung Gefahrstelle  (Z 101) Achtung, hier kann eine nicht näher bezeichnete Gefahr auftreten (z. B. Baustelle, schlechte Fahrbahn). Kurve (links)  (Z 103-10) Gefährliche Linkskurve – Geschwindigkeit reduzieren, Schräglage anpassen. Doppelkurve (links beginnend)  (Z 105-10) Mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Kurven, erste nach links. Gefälle  (Z 108) Starke Neigung abwärts – rechtzeitig bremsen, geeigneten Gang wählen. Steigung  (Z 110) Starke Neigung aufwärts – rechtzeitig runterschalten, Leistung bereithalten. Schleudergefahr  (Z 114) Rutschige Fahrbahn, z. B. bei Nässe, Schotter oder Laub. Splitt oder Schotter  (Z 101-52) Gefahr durch lose Fahrbahnbelagsteile, besonders gefährlich in Kurven. Wildwechsel  (Z 142) Wildtiere können plötzlich die Fahrbahn kreuzen – besonders in Dämmerung. 2. Verbotszeichen Bild Offizielle Bezeichnung Bedeutung Überholverbot für Kfz aller Art  (Z 276) Kein Überholen von mehrspurigen Kfz und Motorrädern mit Beiwagen. Überholverbot für Kfz über 3,5 t  (Z 277) Lkw über 3,5 t dürfen keine mehrspurigen Kfz und Motorräder mit Beiwagen überholen. Einfahrt verboten  (Z 267) Straße darf in dieser Richtung nicht befahren werden. Verbot für Krafträder  (Z 255) Motorrad- und Mopedfahrverbot – z. B. aus Lärmschutzgründen. Zulässige Höchstgeschwindigkeit  (Z 274) Maximal angegebene Geschwindigkeit gilt – auch für Motorräder. 3. Gebotszeichen Bild Offizielle Bezeichnung Bedeutung Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts  (Z 209-20) An dieser Stelle darf nur nach rechts gefahren werden. Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus  (Z 209-30) Nur geradeaus weiterfahren erlaubt. Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links  (Z 214-30) Geradeausfahren ist verboten – nur rechts oder links abbiegen erlaubt.