Seite 1 Seite 2
Skip to main content

Begriffe: Warten, Halten, Parken, Liegenbleiben

Das Thema "Halten und Parken" spielt eine zentrale Rolle in der Fahrausbildung und im täglichen Straßenverkehr. Ein falsches Verhalten kann nicht nur zu Verkehrsbehinderungen führen, wie etwa stockendem Verkehr an engen Stellen oder blockierten Einfahrten, sondern auch zu Unfällen, beispielsweise wenn ein Fußgänger durch ein falsch geparktes Fahrzeug verdeckt wird und ein herannahendes Auto ihn zu spät sieht. In diesem Kapitel erfährst du, wo das Warten, Halten und Parken erlaubt oder verboten ist und welche Abstandsregeln gelten. Zunächst musst du aber erst einmal die Begriffe klar unterscheiden können.

Was gehört alles zum ruhenden Verkehr

Hierbei schaust du zuerst, ob du freiwillig oder unfreiwillig stehenbleibst!

Freiwillige Fahrtunterbrechungen

Unfreiwillige Fahrtunterbrechungen

Bildschirmfoto 2026-03-12 um 11.51.13.png

Halten
Du bleibst freiwillig stehen und lässt z.B. jemanden aussteigen. Allerdings nur bis max. 3 Minuten und du bleibst im Verfügungsbereich des Fahrzeugs d.h. du kannst jederzeit wegfahren.

Bildschirmfoto 2026-03-12 um 10.13.40.pngWarten
Du wartest immer dann wenn verkehrsbedingt stehenbleibst.
Bildschirmfoto 2026-03-12 um 11.53.09.pngParken
Sobald du länger als 3 Minuten stehenbleibst oder dein Fahrzeug verlässt dann parkst du.
Bildschirmfoto 2026-03-12 um 10.09.40.png Liegenbleiben (Quelle freepik.com)
Hierbei handelt es sich um fahrzeugbedingtes stehenbleiben.