Gesetzestext & Sinnbilder
(1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
(1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.
(1b) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Fahrradzonen (Zeichen 244.3) zu rechnen.
(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.
(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
(4) Verkehrszeichen können auf einer weißen Trägertafel aufgebracht sein. Abweichend von den abgebildeten Verkehrszeichen können in Wechselverkehrszeichen die weißen Flächen schwarz und die schwarzen Sinnbilder und der schwarze Rand weiß sein, wenn diese Zeichen nur durch Leuchten erzeugt werden.
(5) Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind. Alle Linien können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden. In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (§ 45 Absatz 1d) können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien, ausgeführt sein. Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.
(6) Verkehrszeichen können an einem Fahrzeug angebracht sein. Sie gelten auch während das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszeichen vor.
(7) Werden Sinnbilder auf anderen Verkehrszeichen als den in den Anlagen 1 bis 3 zu den §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder:
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Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse |
Radverkehr |
Fahrrad zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrrad |
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| Fußgänger |
Reiter |
Viehtrieb |
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| Straßenbahn |
Kraftomnibus |
Personenkraftwagen |
Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind – mehrfachbesetzte Personenkraftwagen |
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Personenkraftwagen mit Anhänger |
Lastkraftwagen mit Anhänger |
Wohnmobil |
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen |
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Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas |
Mofas |
Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt – E-Bikes – |
Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) |
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| Gespannfuhrwerke |
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(8) Bei besonderen Gefahrenlagen können als Gefahrzeichen nach Anlage 1 auch die Sinnbilder „Viehtrieb“ und „Reiter“ und Sinnbilder mit folgender Bedeutung angeordnet sein:
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| Schnee- oder Eisglätte |
Steinschlag |
Splitt, Schotter |
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| Bewegliche Brücke |
Ufer |
Fußgängerüberweg |
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| Amphibienwanderung |
Unzureichendes Lichtraumprofil |
Flugbetrieb |
(9) Die in den Anlagen 1 bis 4 abgebildeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen können auch mit den im Verkehrszeichenkatalog dargestellten Varianten angeordnet sein. Der Verkehrszeichenkatalog wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt veröffentlicht.
(10) Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild
als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Zur Unterstützung einer Parkflächenvorhaltung für elektrisch betriebene Fahrzeuge kann das Sinnbild zusätzlich auf der Parkfläche aufgebracht sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 11 Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.
(11) Zur Parkbevorrechtigung von Carsharingfahrzeugen kann das Sinnbild
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| Carsharing |
als Inhalt eines Zusatzzeichens zu Zeichen 314 oder 315 angeordnet sein. Carsharingfahrzeuge sind Fahrzeuge im Sinne des § 2 Nummer 1 und des § 4 Absatz 1 und 2 des Carsharinggesetzes, in denen die Plakette
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| deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen ist. |
Gefahrzeichen
Alle roten Dreiecke mit der Spitze oben sind Gefahrzeichen. Wenn du nach der Bedeutung suchst, dann starte immer mit "Achtung". Das kannst du dir auch gut merken, da das Dreieck im A von Achtung enthalten ist. 
Innerorts stehen Gefahrzeichen immer direkt an der Gefahr. So sind sie auch für jeden erkennbar, der z.B. aus einer Seitenstraße neu einbiegt. Außerorts muss man aber frühzeitig vor Gefahren warnen, damit es noch möglich ist seine Geschwindigkeit anzupassen etc. Daher gilt hier, dass Gefahrzeichen 150-250m vor der Gefahr aufgestellt werden. Hier nun ein paar typische Gefahrzeichen, die in der theoretischen Prüfung gerne falsch gemacht werden:
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Achtung gefährliche Kreuzung |
Achtung Gefälle |
Achtung Gegenverkehr |
Achtung einseitig verengte Fahrbahn |
Dieses Verkehrszeichen stellt man an Stellen auf, an denen kein anderes vorfahrtregelndes Verkehrszeichen steht und demnach "rechts hat Vorfahrt" gilt. Besonders dann wenn diese einmündenden Straßen gerne übersehen werden soll es dich vor dieser warnen. Bei den Prüfungsfragen gibt es hier eine falsche Antwortmöglichkeit, die lautet "nur den von rechts kommenden Verkehr beachten". Natürlich achten wir aber auch bei diesem Verkehrszeichen weiterhin auf die vor uns fahrenden Fahrzeuge und daher ist die Antwort falsch. Du reduzierst die Geschwindigkeit und bist bremsbereit. |
Man liest von links nach rechts. Zunächst geht es bergauf und dann bergab. Daher handelt es sich hier um ein Gefälle. Das ist wichtig bei der Beantwortung der Fragen zu berücksichtigen. Die Bremswirkung könnte bei längeren Fahrten bergab nachlassen, da diese sich erhitzen können. Bei einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe solltest du stets einen Gang eingelegt haben, um die Motorbremswirkung zu nutzen. |
Hierbei handelt es sich nur um eine Warnung vor Gegenverkehr. Es hat nichts mit dem Vorrang zu tun. Vielmehr steht dieses Verkehrszeichen am Ende einer Einbahnstraße. Du musst dann damit rechnen, dass dir Fahrzeuge entgegen kommen und dass diese sich auch blenden können. |
Dieses Verkehrszeichen kann auf einer Straße mit jeweils einem Fahrstreifen für jede Richtung stehen. Dann hast du die Verengung auf deiner Seite und musst demnach dem Gegenverkehr auch Vorrang gewähren. Sollte es auf einer Straße mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung stehen, dann endet der rechte Fahrstreifen und es ist das Reißverschlussverfahren anzuwenden. |
Um noch mehr Gefahrzeichen kennenzulernen und die Prüfungsfragen dafür zu trainieren gehe nun in deinen Themenlooper unter 1.4.40 und nutze wenn du noch unsicher bist die Erklärungen des Fragentutors.
Vorschriftzeichen
Alle runden Verkehrszeichen sind Vorschriftzeichen. Wenn du nach der Bedeutung suchst, dann musst du zusätzlich zur Form auch die Farbe beachten. Bei roten Kreisen startest du stets mit "es ist verboten" und bei den blauen mit "ich soll". Sowohl in dem Wort "verboten" als auch "soll" ist der Kreis in Form des "o" enthalten". Merkhilfe:
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| Rund und rot ist ein Verbot |
Rund und blau zwingt jede Sau |
Vorschriftzeichen sind besonders wichtig, da ein Verstoß gegen sie neben Geldstrafen auch Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote bis hin zum Fahrerlaubnisentzug führen kann. Und auch in deiner praktischen Prüfung führt die Missachtung dieser häufig zum direkten Nichtbestehen.
Richtzeichen
Alle rechteckigen Verkehrszeichen sind Richtzeichen. Wenn du nach der Bedeutung suchst dann beginne stets mit "Hinweis auf". Bei den Richtzeichen gibt es ein paar Zeichen, die besondere Regelungen beinhalten. Diese solltest du dir sowohl für die Theorie, als auch die Praxis gut merken.
Zeichen 310

Ortstafel Vorderseite |
Die Ortstafel bestimmt: Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft. Es gelten folgende Regeln:
- Höchstgeschwindigkeit 50km/h
- Überholen darf nicht mehr durch Hupen angekündigt werden
- Parken auf der Vorfahrtstraße ist erlaubt
- Parkende Fahrzeuge müssen nur mit der Parkleuchte anstatt dem Satndlicht gesichert werden
- es gilt für alle Fahrzeuge unter 3,5t zulässiger Gesamtmasse freie Fahrstreifenwahl
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Zeichen 325.1

Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs |
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Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Bereich. Es gelten folgende Regeln:
- Schrittgeschwindigkeit 4-7km/h (Praxistipp: Schaltfahrzeug im 1.Gang ohne Gas)
- Fußgänger dürfen weder gefährdet moch behindert werden. Wenn nötig muss gewartet werden
- Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt
- Parkende Fahrzeuge müssen nur mit der Parkleuchte anstatt dem Satndlicht gesichert werden
- zu Fuß gehende dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen und Kinderspiele sind überall erlaubt
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! Beim Ausfahren haben alle anderen Vorfahrt !
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Zusammenfassung und praktische Tipps
Schaue zunächst immer nach der Farbe und Form und starte dann mit dem Anfangssatz: "Achtung...", "Es ist verboten...", "Du sollst..." oder "Hinweis auf...". In der Theorie kannst du dadurch viele Falschantworten ausschließen. Um in den Fahrstunden nicht mehr so lange überlegen zu müssen trainiere als Beifahrer. Mache ein Spiel mit deinen Mitfahrern: Wer sieht zuerst ein Verkehrszeichen und kann diese Bedeutung aufsagen. So trainierst du dein Gehirn Verkehrszeichen im unterbewussten wahrzunehmen und dann zu entscheiden, ob diese wichtig oder unwichtig sind.
Übungsideen als Mitfahrer
Hier könnt ihr euch Zusatzstempel verdienen! Einfach Foto oder Video als Trainingsbeweis an uns senden und Stempel abholen!
Wer sieht es zuerst?
Spiele mit den anderen Insassen des Autos das Spiel "wer sieht es zuerst". Dazu sucht abwechselnd ein Verkehrszeichen aus und dann haltet die Augen offen.
Mitschauen
Versuche als Mitfahrer alle Verkehrszeichen zu sehen und wenn du eines nicht kennst, dann frage deinen Fahrer.
Übungsideen für die Kurswoche
Hier könnt ihr euch Zusatzstempel holen. Einfach nachdem ihr gespielt habt zu einem Fahrlehrer gehen und Stempel abholen. Alle Spiele können alleine oder auch im TEAM gegen andere Teams gespielt werden.
Wer kann am schnellsten die Verkehrszeichen ihren Kategorien zuordnen
Nehmt euch viele unterschiedliche Verkehrszeichen und ordnet diese den Kategorien: Gefahrzeichen, Richtzeichen, Vorschriftzeichen zu.
Wer kann am schnellsten die Verkehrszeichen ihren Kategorien zuordnen- digital
Hier könnt ihr trainieren die Zeichen einzusortieren: Lumio Übungseinheit
Wer kennt die meisten Verkehrszeichen
Gehe mit mindestens zwei weiteren SchülerInnen eine Runde um den Block. Einer hat die Aufgabe alle Verkehrszeichen zu fotografieren und die anderen beiden versuchen sich möglichst viele zu merken. Wieder zurück malt ihr dann jeder für euch die Verkehrszeichen auf und schreibt die Bedeutung dahinter. In der Gruppe entscheidet ihr nun wer gewonnen hat.
Montagsmaler
Einer aus dem Team zieht ein Verkehrszeichen, malt dieses auf und der andere muss innerhalb von eurer vorgegebenen Zeit erraten, um welches Zeichen es sich handelt. Selbstverständlich sollte mit der genauen Bedeutung geraten werden.