Gesetzestext & Sinnbilder
(1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
(1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.
(1b) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Fahrradzonen (Zeichen 244.3) zu rechnen.
(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.
(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
(4) Verkehrszeichen können auf einer weißen Trägertafel aufgebracht sein. Abweichend von den abgebildeten Verkehrszeichen können in Wechselverkehrszeichen die weißen Flächen schwarz und die schwarzen Sinnbilder und der schwarze Rand weiß sein, wenn diese Zeichen nur durch Leuchten erzeugt werden.
(5) Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind. Alle Linien können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden. In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (§ 45 Absatz 1d) können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien, ausgeführt sein. Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.
(6) Verkehrszeichen können an einem Fahrzeug angebracht sein. Sie gelten auch während das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszeichen vor.
(7) Werden Sinnbilder auf anderen Verkehrszeichen als den in den Anlagen 1 bis 3 zu den §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder:
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Kraftwagen und
sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge
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Kraftfahrzeuge mit einer
zulässigen Gesamtmasse
über 3,5 t, einschließlich
ihrer Anhänger, und
Zugmaschinen,
ausgenommen
Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse |
Radverkehr |
Fahrrad zum Transport
von Gütern oder Personen
– Lastenfahrrad |
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Fußgänger |
Reiter |
Viehtrieb |
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Straßenbahn |
Kraftomnibus |
Personenkraftwagen |
Personenkraftwagen oder
Krafträder mit Beiwagen, die mit
mindestens drei Personen besetzt sind –
mehrfachbesetzte Personenkraftwagen |
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Personenkraftwagen
mit Anhänger |
Lastkraftwagen mit
Anhänger |
Wohnmobil |
Kraftfahrzeuge und Züge,
die nicht schneller als
25 km/h fahren können
oder dürfen |
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Krafträder, auch mit
Beiwagen, Kleinkrafträder
und Mofas |
Mofas |
Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder
mit elektrischem Antrieb,
der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt
– E-Bikes – |
Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) |
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Gespannfuhrwerke |
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(8) Bei besonderen Gefahrenlagen können als Gefahrzeichen nach Anlage 1 auch die Sinnbilder „Viehtrieb“ und „Reiter“ und Sinnbilder mit folgender Bedeutung angeordnet sein:
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Schnee- oder Eisglätte |
Steinschlag |
Splitt, Schotter |
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Bewegliche Brücke |
Ufer |
Fußgängerüberweg |
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Amphibienwanderung |
Unzureichendes Lichtraumprofil |
Flugbetrieb |
(9) Die in den Anlagen 1 bis 4 abgebildeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen können auch mit den im Verkehrszeichenkatalog dargestellten Varianten angeordnet sein. Der Verkehrszeichenkatalog wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt veröffentlicht.
(10) Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild
als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Zur Unterstützung einer Parkflächenvorhaltung für elektrisch betriebene Fahrzeuge kann das Sinnbild zusätzlich auf der Parkfläche aufgebracht sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 11 Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.
(11) Zur Parkbevorrechtigung von Carsharingfahrzeugen kann das Sinnbild
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Carsharing |
als Inhalt eines Zusatzzeichens zu Zeichen 314 oder 315 angeordnet sein. Carsharingfahrzeuge sind Fahrzeuge im Sinne des § 2 Nummer 1 und des § 4 Absatz 1 und 2 des Carsharinggesetzes, in denen die Plakette
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deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen ist. |
Vorschriftzeichen
Alle runden Verkehrszeichen sind Vorschriftzeichen. Wenn du nach der Bedeutung suchst, dann musst du zusätzlich zur Form auch die Farbe beachten. Bei roten Kreisen startest du stets mit "es ist verboten" und bei den blauen mit "ich soll". Sowohl in dem Wort "verboten" als auch "soll" ist der Kreis in Form des "o" enthalten". Merkhilfe:
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Rund und rot ist ein Verbot |
Rund und blau zwingt jede Sau |
Vorschriftzeichen sind besonders wichtig, da ein Verstoß gegen sie neben Geldstrafen auch Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote bis hin zum Fahrerlaubnisentzug führen kann. Und auch in deiner praktischen Prüfung führt die Missachtung dieser häufig zum direkten Nichtbestehen.
Richtzeichen
Alle rechteckigen Verkehrszeichen sind Richtzeichen. Wenn du nach der Bedeutung suchst dann beginne stets mit "Hinweis auf". Bei den Richtzeichen gibt es ein paar Zeichen, die besondere Regelungen beinhalten. Diese solltest du dir sowohl für die Theorie, als auch die Praxis gut merken.
Zeichen 310

Ortstafel Vorderseite |
Die Ortstafel bestimmt: Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft. Es gelten folgende Regeln:
- Höchstgeschwindigkeit 50km/h
- Überholen darf nicht mehr durch Hupen angekündigt werden
- Parken auf der Vorfahrtstraße ist erlaubt
- Parkende Fahrzeuge müssen nur mit der Parkleuchte anstatt dem Satndlicht gesichert werden
- es gilt für alle Fahrzeuge unter 3,5t zulässiger Gesamtmasse freie Fahrstreifenwahl
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Zeichen 325.1

Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs |
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Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Bereich. Es gelten folgende Regeln:
- Schrittgeschwindigkeit 4-7km/h (Praxistipp: Schaltfahrzeug im 1.Gang ohne Gas)
- Fußgänger dürfen weder gefährdet moch behindert werden. Wenn nötig muss gewartet werden
- Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt
- Parkende Fahrzeuge müssen nur mit der Parkleuchte anstatt dem Satndlicht gesichert werden
- zu Fuß gehende dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen und Kinderspiele sind überall erlaubt
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! Beim Ausfahren haben alle anderen Vorfahrt !
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Zusammenfassung und praktische Tipps
Schaue zunächst immer nach der Farbe und Form und starte dann mit dem Anfangssatz: "Achtung...", "Es ist verboten...", "Du sollst..." oder "Hinweis auf...". In der Theorie kannst du dadurch viele Falschantworten ausschließen. Um in den Fahrstunden nicht mehr so lange überlegen zu müssen trainiere als Beifahrer. Mache ein Spiel mit deinen Mitfahrern: Wer sieht zuerst ein Verkehrszeichen und kann diese Bedeutung aufsagen. So trainierst du dein Gehirn Verkehrszeichen im unterbewussten wahrzunehmen und dann zu entscheiden, ob diese wichtig oder unwichtig sind.
Übungsideen als Mitfahrer
Hier könnt ihr euch Zusatzstempel verdienen! Einfach Foto oder Video als Trainingsbeweis an uns senden und Stempel abholen!
Wer sieht es zuerst?
Spiele mit den anderen Insassen des Autos das Spiel "wer sieht es zuerst". Dazu sucht abwechselnd ein Verkehrszeichen aus und dann haltet die Augen offen.
Mitschauen
Versuche als Mitfahrer alle Verkehrszeichen zu sehen und wenn du eines nicht kennst, dann frage deinen Fahrer.
Übungsideen für die Kurswoche
Hier könnt ihr euch Zusatzstempel holen. Einfach nachdem ihr gespielt habt zu einem Fahrlehrer gehen und Stempel abholen. Alle Spiele können alleine oder auch im TEAM gegen andere Teams gespielt werden.
Wer kann am schnellsten die Verkehrszeichen ihren Kategorien zuordnen
Nehmt euch viele unterschiedliche Verkehrszeichen und ordnet diese den Kategorien: Gefahrzeichen, Richtzeichen, Vorschriftzeichen zu.
Wer kann am schnellsten die Verkehrszeichen ihren Kategorien zuordnen- digital
Hier könnt ihr trainieren die Zeichen einzusortieren: Lumio Übungseinheit
Wer kennt die meisten Verkehrszeichen
Gehe mit mindestens zwei weiteren SchülerInnen eine Runde um den Block. Einer hat die Aufgabe alle Verkehrszeichen zu fotografieren und die anderen beiden versuchen sich möglichst viele zu merken. Wieder zurück malt ihr dann jeder für euch die Verkehrszeichen auf und schreibt die Bedeutung dahinter. In der Gruppe entscheidet ihr nun wer gewonnen hat.
Montagsmaler
Einer aus dem Team zieht ein Verkehrszeichen, malt dieses auf und der andere muss innerhalb von eurer vorgegebenen Zeit erraten, um welches Zeichen es sich handelt. Selbstverständlich sollte mit der genauen Bedeutung geraten werden.