Ladung
📦 Sicher beladen
Ob privat oder beruflich: Ladung muss sicher transportiert werden. Fehler bei der Beladung gefährden Menschenleben – und führen schnell zu Bußgeldern oder Punkten in Flensburg. Hier lernst du die wichtigsten Regeln kennen.
🚫 Wie weit darf Ladung ohne Kennzeichnung hinausragen?
-
Maximal 1 Meter über die Rückstrahler hinaus ohne Kennzeichnung
-
Mehr als 1 Meter: Kennzeichnung erforderlich!
✅ Merksatz: 1 m – Grenze ohne Kennzeichnung.
🌙 Kennzeichnung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht
Wenn die Ladung mehr als 1 m übersteht, brauchst du bei Dämmerung/Nacht:
-
🔴 Rote Leuchte und
-
🔴 Roter Rückstrahler
Nicht erlaubt:
-
🚫 Nebelschlussleuchte
-
🚫 Orangefarbene Warntafeln (diese kennzeichnen Gefahrguttransporte)
⚠️ Risiken durch Überladung
Schon eine 20 %ige Überladung kann:
-
Den Bremsweg verlängern
-
Das Lenkverhalten verschlechtern
-
Zu Schäden am Fahrzeug führen
Nie überladen! Auch geringe Überschreitungen sind verboten.
🟧 Orangefarbene Warntafeln – Bedeutung
Diese Tafeln bedeuten:
→ Gefahrguttransport!
Sie gelten nicht für:
-
Viehtransporte
-
Lebensmittel
-
Normaler Güterverkehr
🔩 Vorschriften zur Ladungssicherung
Beim Beladen gilt:
-
Ladung darf niemanden gefährden oder behindern
-
Ladung muss gesichert sein, auch bei Vollbremsung oder Ausweichmanövern
-
Nach vorn darf Ladung nur überstehen, wenn sie ab 2,50 m Höhe beginnt
-
Achslasten und Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten werden
❗ Keine 5 %-Toleranz bei der Gesamtmasse erlaubt!
Ladungssicherungsmittel:
-
Zurrgurte
-
Netze
-
Rutschhemmende Matten
✅ Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
| Thema | Regel |
|---|---|
| Überstand nach hinten |
Ohne Kennzeichnung:
Mit Kennzeichnung:
|
| Überstand nach vorne | Nur über 2,50 m Fahrzeughöhe |
| Seitlicher Überstand | Keine einzelnen Stangen. Bei Überstand von mehr als 40cm musst du kennzeichnen. |
| Kennzeichnung allgemein | Nach vorne weiss und nach hinten rot. Wie auch deine Beleuchtung ist. Achtung: Die Kennzeichnung darf max. in einer Höhe von 1,50m aufgehängt werden. |
| Kennzeichnung Bei Dunkelheit | Rote Leuchte + roter Rückstrahler |
| Gefahrgut | Orangefarbene Warntafeln |
| Überladung | Verboten – auch geringfügig |
| Sicherung | Kein Verrutschen – auch bei Vollbremsung. Auch bei Fahrzeugen mit Rückwand vorgeschrieben! |