Seite 1 Seite 2
Skip to main content

Personenbeförderung

  • in einem Kfz dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie es Anschnallplätze gibt; denn bereits bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 20 km/h kannst du dich nicht mehr festhalten
  • durch unangeschnallte Mitfahrer auf den Rücksitzen können Fahrer und Beifahrer zusätzlich gefährdet werden
  • Airbags befreien dich nicht von der Anschnallpflicht, denn sie dienen passiv deiner Sicherheit; leuchtet die Airbagkontrollleuchte sollte dein Auto zügig in die Werkstatt. Muss aber nicht sofort aus dem Straßenverkehr entfernt werden, da ja auch nur die Kontrollleuchte defekt sein kann!
  • sind Kinder jünger als 12 Jahre alt und kleiner als 1,50m musst du sie mit einer amtlich genehmigten und für das Kind geeignete Rückhalteeinrichtung sichern; beim Montieren Herstellerangaben beachten, da der Sitz nur so schützen kann
  • Kindersitze darfst du nur auf dem Beifahrersitz entgegen der Fahrtrichtung anbringen, wenn kein Airbag existiert oder dieser ausgeschaltet ist.
  • auf der Ladefläche eines Kfz darfst du keine Personen befördern, außer sie führen dort notwendige Arbeiten aus z.B; Müllabfuhr