in einem Kfz dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie es Anschnallplätze gibt; denn bereits bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 20 km/h kannst du dich nicht mehr festhalten
durch unangeschnallte Mitfahrer auf den Rücksitzen können Fahrer und Beifahrer zusätzlich gefährdet werden
Airbags befreien dich nicht von der Anschnallpflicht, denn sie dienen passiv deiner Sicherheit; leuchtet die Airbagkontrollleuchte sollte dein Auto zügig in die Werkstatt. Muss aber nicht sofort aus dem Straßenverkehr entfernt werden, da ja auch nur die Kontrollleuchte defekt sein kann!
sind Kinder jünger als 12 Jahre alt und kleiner als 1,50m musst du sie mit einer amtlich genehmigten und für das Kind geeignete Rückhalteeinrichtung sichern; beim Montieren Herstellerangaben beachten, da der Sitz nur so schützen kann
Kindersitze darfst du nur auf dem Beifahrersitz entgegen der Fahrtrichtung anbringen, wenn kein Airbag existiert oder dieser ausgeschaltet ist.
auf der Ladefläche eines Kfz darfst du keine Personen befördern, außer sie führen dort notwendige Arbeiten aus z.B; Müllabfuhr
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