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Fahranfänger - Maßnahmen zur Unfallsenkung

Probezeit

Wenn du erstmalig die Fahrerlaubnis der Klasse A1, A2,A oder B erwirbst, erhälst du als Fahranfänger die sogenannte Fahrerlaubnis auf Probe.

Diese Probezeit dauert zunächst 2 Jahre und beginnt mit dem Tag der Ersterteilung der Fahrerlaubnis. 

Was geschieht nach der 1. Auffälligkeit?

  • Probezeitverlängerung auf 4 Jahre
  • Aufbauseminar (ASF) wird angeordnet. Nimmst Du nicht teil, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen

Wie läuft ein ASF ab?

  • Fähigkeiten der Teilnehmer im Straßenverkehr sollen verbessert werden in den Bereichen:
      • Fahrzeugbeherrschung, Regelkenntnis, Gefahrenwahrnehmung
      • Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten,Verantwortungs-, Risikobewusstsein, Rücksichtnahme
Wie wirst du auffällig

Es gibt zwei Arten von Verstößen. Zu einem gibt es die sogenannten "Katalog A" Verstöße und die "Katalog B" Verstöße. Katalog A Verstöße sind die schwerwiegenden Verstöße und Katalog B sind die weniger schwerwiegenden Verstöße.

Nach einem Katalog A Verstoß oder nach zwei Katalog B Verstößen, bist du verpflichtet an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen. In diesem Moment, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.

Katalog A Verstöße

Zu den Katalog A Verstößen, zählt u.a.

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 20 km/h

Gesetzlich sind alle Katalog A Verstöße in der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung. 

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html

Katalog B Verstöße

Zu den Katalog B Verstößen, zählt u.a.

  • Abgefahrende Reifen
  • Fahren mir einem unzulässig veränderten Fahrzeug

Gesetzlich sind alle Katalog B Verstöße in der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung. 

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html

weitere Maßnahmen, um die Unfälle von Fahranfängern zu senken:

  • begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)
  • absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger