Fahranfänger - Maßnahmen zur Unfallsenkung
Probezeit
Wenn du erstmalig die Fahrerlaubnis der Klasse A1, A2,A oder B erwirbst, erhälst du als Fahranfänger die sogenannte Fahrerlaubnis auf Probe.
Diese Probezeit dauert zunächst 2 Jahre und beginnt mit dem Tag der Ersterteilung der Fahrerlaubnis.
Was geschieht nach der 1. Auffälligkeit?
- Probezeitverlängerung auf 4 Jahre
- Aufbauseminar (ASF) wird angeordnet. Nimmst Du nicht teil, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen
Wie läuft ein ASF ab?
- Fähigkeiten der Teilnehmer im Straßenverkehr sollen verbessert werden in den Bereichen:
- Fahrzeugbeherrschung, Regelkenntnis, Gefahrenwahrnehmung
- Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten,Verantwortungs-, Risikobewusstsein, Rücksichtnahme
Wie wirst du auffällig
Es gibt zwei Arten von Verstößen. Zu einem gibt es die sogenannten "Katalog A" Verstöße und die "Katalog B" Verstöße. Katalog A Verstöße sind die schwerwiegenden Verstöße und Katalog B sind die weniger schwerwiegenden Verstöße.
Nach einem Katalog A Verstoß oder nach zwei Katalog B Verstößen, bist du verpflichtet an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen. In diesem Moment, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.
Katalog A Verstöße
Zu den Katalog A Verstößen, zählt u.a.
- Trunkenheit im Verkehr
- Rotlichtverstöße
- Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 20 km/h
Gesetzlich sind alle Katalog A Verstöße in der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung.
Katalog B Verstöße
Zu den Katalog B Verstößen, zählt u.a.
- Abgefahrende Reifen
- Fahren mir einem unzulässig veränderten Fahrzeug
Gesetzlich sind alle Katalog B Verstöße in der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung.
weitere Maßnahmen, um die Unfälle von Fahranfängern zu senken:
- begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)
- absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger
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